Urteil Wolfdieter Schüller Gartencenter Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Wolfdieter Schüller
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Wolfdieter Schüller – BFH vom 1.4.1972 – Az. u 694 sj 617/17
Der Gesellschafter Heimo Abderrolle einer erst noch zu gründenden GmbH (Wolfdieter Schüller Gartencenter Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Heimo Abderrolle kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Wolfdieter Schüller Gartencenter Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Heimo Abderrolle im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 6.6.1991
Aktenzeichen: R 248 bU 8560/19
GmbHR 1969, 14739